Job/Sabbatical

Wie ist es möglich, im Berufsleben eine Langzeitreise zu machen?

Ob im Berufsleben, als Rentner, nach der Schule oder dem Studium: Eine Langzeitreise kann in jeder Lebensphase gestartet werden. Wer sich wie wir im Berufsleben dafür entscheidet, kann leider nicht von heute auf morgen los reisen. Es sei denn man hätte einen reinen Homeoffice-Job, den man von überall aus auf der Welt ausüben kann. Für den Rest heißt es, sich im Vornherein die Frage zu stellen, ob man direkt nach der Reise eine berufliche Veränderung möchte oder (zumindest vorerst) gerne im selben Job bleiben will. Für einige ist Unzufriedenheit im Beruf ja z. B. auch einer der Gründe auf Reisen zu gehen und sich dadurch beruflich neu zu orientieren.

Wenn du nach der Reise auf keinen Fall in deinen aktuellen Job zurück möchtest, kannst du als Angestellte/r unter Beachtung deiner Kündigungsfrist “einfach” kündigen. Ggf. steht dir nach deiner Rückkehr Arbeitslosengeld zu, wenn du nicht direkt einen neuen Job findest. Hierzu empfehlen wir am besten noch vor der Kündigung eine Beratung bei der Agentur für Arbeit.

Es muss nicht immer die Kündigung sein…

Wenn du deinen Job allerdings behalten möchtest, kannst du statt zu kündigen versuchen eine längere Freistellung („Sabbatical“) mit deinem Arbeitgeber auszuhandeln. Wenn du Glück hast, hast du vielleicht sogar einen Arbeitgeber, der Sabbaticals offiziell anbietet. In diesem Fall kannst du dich nach dessen Sabbatical-Vorgaben richten und einen entsprechenden Antrag stellen.

Oft gibt es bei solchen Arbeitgebern zuerst eine Ansparphase, in der man normal arbeitet aber auf einen Teil seines Gehalts verzichtet. Nach einiger Zeit folgt dann die Freistellungsphase, in welcher man monatlich den angesparten Teil seines Gehalts erhält, aber komplett von der Arbeit freigestellt ist. 

Alternativ bieten einige Arbeitgeber auf Antrag auch unbezahlte Freistellungen an. Auch wenn es keine einheitlichen Vorgaben bezüglich Sabbaticals bei dir gibt, hast du also eventuell die Chance eine individuelle Vereinbarung mit deiner Führungskraft aushandeln. Je kürzer die gewünschte Freistellungszeit und je „unverzichtbarer“ du für deinen Arbeitgeber bist, desto besser stehen normalerweise die Chancen.

In Bezug auf die Reisedauer ist man bei einer genehmigten Freistellungen von der Arbeit allerdings auch eingeschränkt. Viele Arbeitgeber legen eine maximale Freistellungsdauer (z. B. ein Jahr) fest. Wer „open-end“ auf Reisen gehen möchte, hat deshalb nur den Weg der Kündigung, kann dadurch aber auch freier Reisen. 

Außerdem ist meistens eine Antragsstellung ca. ein Jahr vor Reisebeginn notwendig. Wer nicht so lange warten will, kann es natürlich trotzdem mit einem Antrag versuchen, die Erfolgsaussichten sind dann aber natürlich geringer.

Darüber wie wir beide bei unseren Arbeitgebern vorgegangen sind, haben wir jeweils einen Blogbeitrag geschrieben. Schau doch mal vorbei.